Praxisinformation


Kosten

Das Honorar für meine Behandlungen wird direkt mit Ihnen abgerechnet:

  • Sitzung Psychotherapie oder Traumatherapie  55 Min ~ 100,- €

  • Sitzung HUJ® Entspannungstherapie 55 Min ~ 90,- €

Höhe der Kosten für eine Psychotherapie

Die Höhe der Kosten für eine Psychotherapie sind von der Dauer der Therapie sowie der Frequenz der Sitzungen abhängig.
Sowohl die Dauer der Therapie, als auch die Sitzungsfrequenz ist von mehreren Faktoren (z.B. Schwere des Krankheitsbildes) abhängig und
können individuell sehr unterschiedlich sein.
Beides besprechen wir immer wieder gemeinsam und passen es Ihren jeweiligen Bedürfnissen an
.

Mögliche Kostenübernahme der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei einem/r Heilpraktiker/in normalerweise nicht.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen je nach Ihrem Tarif und Vertrag gegebenenfalls einen mehr oder weniger großen Anteil - klären Sie das am besten vorher mit Ihrer Krankenversicherung ab, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Angebot für Menschen mit finanziellen Einschränkungen

Es ist mir wichtig, dass auch Menschen mit finanziellen Einschränkungen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen können.
Sprechen Sie mich gerne an und wir werden gemeinsam Möglichkeiten besprechen.

24-Stunden-Absage-Regel

Schriftlich oder mündlich vereinbarte Termine sind verbindlich. Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert und bei kurzfristigen Änderungen nicht an einen anderen Patienten weiterzugeben. Deshalb ist Ihr vereinbarter Termin voll kostenpflichtig, wenn Sie ihn nicht mindestens 24 Stunden vorher ändern.

Verschwiegenheitspflicht

Alles, was Sie mir im Rahmen der Therapie anvertrauen, unterliegt der Schweigepflicht. Auskunft an Kostenträger, Ärztinnen/e, familiäre Bezugspersonen oder sonstige Personen darf ich nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erteilen.

Behandlungsvertrag

Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch zu einer Psychotherapie bei mir entscheiden, unterzeichnen wir beidseitig einen jederzeit kündbaren Behandlungsvertrag (Die 24-Stunden-Absageregel bleibt davon unberührt).
Dies ist zum Schutz beider Seiten gesetzlich vorgeschrieben.

 

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